Anmeldung neuer Schüler für das Schuljahr 2021/22 |
Alle Kinder, die bis zum 31. August 2021 das sechste Lebensjahr vollenden,
werden im neuen Schuljahr schulpflichtig und müssen bei der Schulleitung
angemeldet werden. Auch Kinder, die zurückgestellt werden sollen, müssen beim
Anmeldetermin vorgestellt werden. Kinder, die zwischen dem 30. September 2014
und dem 30. Juni 2015 geboren sind, können von den Eltern zum Schulbesuch
angemeldet werden und sind damit ebenfalls schulpflichtig (Korridorregelung).
Kinder, die nach dem 30. Juni 2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern
eingeschult werden, sofern sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die
Entscheidung trifft die Schule.
Für die Grundschulanmeldung verwenden Sie bitte folgenden Link:
Anmeldeformular